Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Waren im Rosenbauer Onlineshop

der Rosenbauer Schweiz AG, Eichweg 4, 8154 Oberglatt (Schweiz)

      1. Begriffsbestimmungen

      Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) ist/sind:

                  1.  „Kunde“ bzw. „Besteller“: der die Rosenbauer Schweiz AG beauftragende Vertragspartner.

                  2.   RBS“: Rosenbauer Schweiz AG.
                  3.   Endabnehmer“: jene Person, Organisation, Körperschaft, die den Liefergegenstand verwendet bzw. bei der der Liefergegenstand zum Einsatz    kommt.

                  4. „Bestellung“: jedes vom Besteller an RBS angetragenes Angebot zum Vertragsabschluss.

                  5. „Angebot von RBS“: jeder Kostenvoranschlag, jedes Angebot sowie jede damit zusammenhängende Aufforderung an den Besteller zur Stellung eines Angebotes zum Vertragsabschluss (einer Bestellung) an RBS.

                  6.   Ware“ bzw. “Lieferung“ bzw. “Liefergegenstand“ bzw. “Produkt“: die von RBS nach dem Inhalt des jeweiligen Vertrages zu erbringende Leistung, insbesondere zu liefernde Ware.

                  7. „Werktag“ jeder Tag von Montag bis Freitag, außer es handelt sich um einen gesetzlichen Feiertag in der Schweiz.

                  2. Geltungsbereich

                      Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Arbeiten der RBS aus Auftrag, Kauf- oder Werkvertrag. Änderungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart worden sind

                      3. Angebote und Kostenvoranschläge

                      Technische Grundlagen

                      1. Alle Angebote von RBS sind in allen Bestandteilen nicht bindend, wenn und insoweit sie nicht ausdrücklich als bindend für einen bestimmten Zeitraum angegeben werden. RBS ist auch innerhalb einer allfälligen Bindungsfrist berechtigt, ihre Agebote zugunsten des Bestellers zu ändern. 

                      2.  Die technischen Grundlagen des Angebotes (Kataloge, Betriebsanleitungen, Zeichnungen, Fotos, technische Daten, Berechnungen usw.) sind für RBS nicht bindend, solange sie zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich als verbindlich und definitiv vereinbart worden sind. Sämtliche Unterlagen bleiben Eigentum von RBS. Sie dürfen weder kopiert oder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Objekte verwendet werden. Sie sind auf Verlangen zurückzugeben. 

                      Vorbehalt des Zwischenverkaufs

                      1. RBS kann zum Verkauf angebotene Objekte bis zu einem rechtsgültigen Vertragsabschluss jederzeit an Dritte weiterverkaufen.

                      4. Vertragsabschluss

                      Allgemeines

                      1. An Verträge, die durch einen ihrer Reisevertreter abgeschlossen werden, ist RBS erst gebunden, wenn sie nicht innerhalb von 10 Werktagen seit Vertragsabschluss schriftlich ihren Rücktritt erklärt. Alle übrigen Kauf- und Werkverträge sind für RBS erst bindend, wenn sie von dieser schriftlich bestätigt wurden. 

                      2. Ein Vertrag gilt als geschlossen, wenn RBS innerhalb der üblichen Bearbeitungsfrist von maximal 5 Werktagen die Annahme der Bestellung oder des Auftrages bestätigt, die bestellte Ware ausliefert oder den Auftrag ausführt. RBS ist berechtigt, die Ausführung von Bestellungen, die ohne vorhergehende Offerten von RBS erfolgten, innerhalb von 10 Werktagen ab Erhalt derselben abzulehnen.

                      3. Sind Kunde und Endabnehmer nichtidentisch, so übernimmt der Kunde alle Verpflichtungen des Endabnehmers oder Käufers und tritt neben diesem in dessen Rechte und Pflichten ein

                      Auftragsbezogene Bestellungen durch RBS

                      1. Bestellt RBS Ware auftragsbezogen bei einem Dritten, ist der Besteller auch dann verpflichtet, die Ware zu bezahlen, wenn trotz Lieferbereitschaft von RBS die Lieferung an den Endabnehmer (siehe Punkt 4) nicht erfolgen kann. Der Besteller verpflichtet sich, Schadenersatz für alle Kosten oder Mindererlöse zu leisten, die daraus entstehen, dass die Ware nicht oder nur anderwärtig verkauft werden kann. Dies gilt sowohl für bereits ausgelieferte als auch für nicht ausgelieferte oder noch in Entstehung begriffene Ware.

                      Auftragsbestätigung

                      1. Eine Auftragsbestätigung wird dem Besteller nur dann gesendet, wenn er dies ausdrücklich wünscht, die Ware nicht am selben Tag versandt, der Auftrag am selben Tag ausgeführt wird oder keine effektive Verrechnung der Arbeitszeit erfolgt (Punkt 5). Arbeitsrapporte von RBS -Mitarbeitern gelten als Auftragsbestätigung und beinhalten bereits die effektiven Arbeitsstunden.

                      Rücktritt

                      1. RBS kann auch nach Auftragsbestätigung aufgrund von Einwänden von öffentlichen Stellen jederzeit ohne erbrachte Leistung vom Vertrag zurücktreten.

                      5. Arbeitszeit

                      1. Angebote oder Auftragsbestätigungen, welche Arbeitszeit enthalten, die nicht als Arbeitspauschale sondern in Stunden ausgewiesen ist, werden nach effektivem Aufwand verrechnet. Sie gelten als Richtwerte und sind dem Kostenvoranschlag unter Punkt 6 gleichzustellen. Übersteigt der effektive Arbeitsaufwand den veranschlagten Aufwand um mehr als 10%, so wird der Kunde in geeigneter Form informiert, sobald der Mehraufwand absehbar ist.


                      6. Preise

                      1. Die Preise verstehen sich ab Lager von RBS, exklusive Transport- und Verpackungskosten. Verteuern sich nach Abgabe des Angebotes oder nach Abschluss des Vertrages die zu liefernde Ware infolge technischer Verbesserungen, Änderung des Wechselkurses fremder Währungen, Erhöhung der Nebenkosten (Transportkosten, Versicherungsprämien usw.), Arbeitslöhnen, Materialkosten oder Preise fremder Lieferwerke, so sind diese vom Besteller zu tragen.

                      2.  Kostenvoranschläge und Preislisten sind in jeder Hinsicht unverbindlich.

                        Preislisten und anderwärtig angegebene Preise sind rein Netto exkl. Mwst zu verstehen, sofern nichts anderes angegeben.

                      3.  Preislisten und anderwärtig angegebene Preise sind rein Netto exkl. Mwst zu verstehen, sofern nichts anderes angegeben.



                      7. Irrtum

                      1.  Offensichtliche Irrtümer in Angeboten und Verträgen respektive Auftragsbestätigungen sowie in den dazugehörenden Unterlagen von RBS berechtigen dieselben zur Vertragsaufhebung oder zur angemessenen Vertragsanpassung.


                      8. Lieferung

                      Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die Bestellung massgebend.


                      Lieferfrist

                      1. RBS ist bemüht, dem Besteller das vereinbarte Produkt termingerecht zu liefern, während der Besteller sich verpflichtet, das Produkt abzunehmen und zu bezahlen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Besteller zu beschaffenden Angaben und Unterlagen sowie allfällig zu leistender Anzahlungen. Sie wird entsprechend den zur Zeit des Vertragsabschlusses bestehenden Verhältnissen festgesetzt. Zur Einhaltung der Lieferfristen genügt die Übergabe der Sendung an den Frachtführer / Spediteur sowie bei entsprechender Vereinbarung die Bereitstellung zur Verfügung des Bestellers. Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Ereignisse auftreten, die ausserhalb des Einflussbereichs von RBS liegen, wie in Fällen höherer Gewalt, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen. Die Lieferfrist ruht ferner, solange vereinbarte Zahlungen vom Besteller nicht termingemäss geleistet werden. Eine Überschreitung der Lieferfrist durch RBS berechtigt den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.

                      Transportkosten

                      1. Die Kosten des Transportes hat der Besteller zu tragen. Der Versand erfolgt auf die Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

                      Nutzen und Gefahr

                      1. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware dem Frachtführer, Spediteur oder Besteller übergeben wird.

                      Mängelrüge

                      1. Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart wurde, hat der Besteller das Produkt selbst zu prüfen und allfällige Mängel bei Ankunft der Sendung dem Frachtführer oder Spediteur der Lieferfirma und dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen und, wo dies zur Sicherung des Beweises notwendig ist, ein von den Beteiligten unterzeichnetes Protokoll aufnehmen zu lassen. Die Stückzahlen sind auf Übereinstimmung mit Lieferscheinen zu kontrollieren. Unterlässt der Besteller die Anzeige innerhalb von 3 Werktagen ab Lieferung der Ware, gilt die Sendung als mängelfrei.

                      2. Spätere Mängelrügen werden nur entgegengenommen, wenn der Mangel zum Zeitpunkt der Ablieferung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar war und der Besteller diesen innert 3 Werktagen nach der Entdeckung schriftlich rügt, jedoch spätestens bis zum Ablauf der Garantiefrist.

                      Lagerung

                      1. Kann die bestellte Ware nach Fertigstellung und Mitteilung der Versandbereitschaft ohne Verschulden von RBS nicht fristgemäss abgeliefert werden, wird sie auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bei RBS oder einem Dritten gelagert.

                      9. Zahlungsbedingungen

                      1. Ohne anderslautende Abmachungen gelten folgende Zahlungsbedingungen:

                        1. für Ersatzteillieferungen und Reparaturen: 1 Monat nach Rechnungsstellung frei von allen Abzügen

                        2. für Fahrzeugelieferungen: 1/3 bei Abschluss des Vertrages, 1/3 bei Chassis Anlieferung bei RBS oder wo vereinbart, 1/3 Monat 1 Monat Rechnungsstellung

                      2.  Die Zahlungen sind stets spesenfrei und auch dann zu entrichten, wenn an den gelieferten Objekten Nacharbeiten zu leisten oder Teile zu ersetzen sind oder wenn die Ware aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht termingemäss abgeliefert werden kann.


                      10. Verzug des Bestellers

                      Allgemeines

                      1. Werden vereinbarte Zahlungen nicht bis spätestens 1 Monat nach deren Fälligkeit geleistet, wird automatisch und ohne Mahnung der ganze Restbetrag fällig. Für Forderungen, die nicht vereinbarungsgemäss bezahlt werden, wird vom Fälligkeitstag an, ohne vorherige Mahnung, ein Verzugszins von 9,2 % über dem üblichen Kontokorrentzins der Banken in Rechnung gestellt. Beanstandungen irgendwelcher Art und Verzögerungen in der Ablieferung geben dem Besteller kein Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder Verlängerung der fälligen Termine zu verlangen. RBS behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und allfällig bereits gelieferte Gegenstände auf Kosten des Bestellers zurückzufordern.

                      2. Bei Ausbleiben einer Rate im Rahmen von Teil- und Abzahlungsgeschäften ist sie berechtigt, den Rest des Kaufpreises in einer einmaligen Zahlung einzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten.

                      Rücktritt

                      1. Tritt RBS vom Vertrag zurück, ist der Besteller – ausser zur unverzüglichen Rückgabe der bereits gelieferten Gegenstände – zu folgenden Leistungen verpflichtet:

                        1. Zur Entrichtung eines Mietzinses von 5% des vereinbarten Preises für jeden vollen oder angebrochenen Monat ab Lieferung bis zur Rückgabe der gelieferten Sachen;

                        2. zur Leistung von Schadenersatz für allfällige ausserordentliche Abnützung und für die Rücksendung der gelieferten Sachen;

                        3. zur Bezahlung der Demontage-, Transport- und Versicherungskosten für die Rücksendung der gelieferten Sachen und allfälliger weiterer damit verbundener Spesen

                      2. Der Besteller schuldet diese Leistung auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft.

                      Schadenersatz

                      1. Übersteigt der Schaden, den RBS erlitten hat, die oben festgelegten Leistungen, so hat der Besteller den Mehrbetrag zu ersetzen, sofern er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

                      Andere Form der Nichterfüllung des Vertrages

                      1. Auf andere Fälle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Besteller, wie z.B. Nichtabnahme bestellter Ware, finden die vorstehenden Bestimmungen sinngemäss Anwendung.

                      11. Eigentumsvorbehalt

                      1.   Die gelieferte Ware bleibt solange im Eigentum von RBS, bis der vereinbarte Preis mit allen zusätzlichen Kosten und Zinsen bezahlt ist. Sie darf bis zu diesem Zeitpunkt weder verpfändet, verkauft, noch ohne Bewilligung vermietet werden. RBS ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz des Bestellers ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn der Liefergegenstand mit anderen Gegenständen des Bestellers oder Dritter vermischt, vermengt, verarbeitet oder sonst wie umgewandelt wird.

                      2.  Ferner ist der Besteller verpflichtet, bei einem Domizil- bzw. Geschäftssitzwechsel RBS unverzüglich zu orientieren.



                      12. Versicherung

                      1. Der Besteller ist verpflichtet, mit Wirkung ab Gefahrenübergang für die nicht oder nicht vollbezahlten Objekte sämtliche notwendigen Versicherungen abzuschliessen, wie beispielsweise Diebstahl-, Explosions-,
                        Elementarschaden-, Transport-, Maschinenbruch- und Montageversicherung. Daraus sich ergebende Ansprüche auf Versicherungsleistungen tritt er an RBS ab.

                      2.  Ist der Besteller nicht in der Lage, den Abschluss der notwendigen Versicherungen nachzuweisen, ist RBS berechtigt, diese zu seinen Lasten abzuschliessen. Der Besteller hat jeden Schadenfall unverzüglich an RBS zu melden.

                      13. Verwendung

                      Betriebs- und Wartungsvorschriften des Herstellers und/oder RBS sowie Weisungen betr. sachgemässe Verwendung und zusätzliche Belastungen sind strikte einzuhalten.

                      14. Gewährleistung, Garantie und Haftung

                      Allgemeines

                      1. RBS gewährt auf von ihr ausgelieferte neue Produkte 24 Monate Herstellergarantie ab Auslieferung sofern kein Ausschlussgrund vorliegt und nichts anderes vereinbart wurde. RBS verpflichtet sich dabei, Produkte, die nachweisbar infolge falscher Konstruktion / Fabrikation, mangelhafter Produktion / Ausführung oder infolge Schäden des verwendeten Materials schadhaft oder unbrauchbar geworden sind, innert der Garantiefrist kostenlos auszubessern oder zu ersetzen. Die Behebung allfälliger Mängel (z.B. Reparatur) verlängert die Garantiefrist nicht.

                      2. Bedingung für die Anerkennung irgendwelcher Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche durch die RBS ist die sofortige schriftliche Anzeige des Mangels (spätestens binnen 3 Werktagen) nach dessen Entdeckung. Bei Produkten von Drittlieferanten (nicht verbundene Unternehmen der Rosenbauer International AG) gelten die Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen der Drittlieferanten / Hersteller. Wechseln die gelieferten Produkte vor Ablauf der ordentlichen Garantie- bzw. Gewährleistungszeit den Eigentümer, so endet die Garantie bzw. Gewährleistung im Zeitpunkt des Eigentumsüberganges.

                      3. Alle weitergehenden Gewährleistungsansprüche (wie z.B. Minderung, Wandelung oder Auflösung des Vertrags) und jede weitere Haftung von RBS für direkte oder indirekte Schäden des Bestellers (wie solche aus der Unbenutzbarkeit des Vertragsobjektes und der Belangung des Bestellers wegen Drittschäden, die mit der Lieferung und dem Betrieb des Vertragsobjektes im Zusammenhang stehen) sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Schäden, die von RBS nachweislich grobfahrlässig oder in rechtswidriger Absicht verursacht werde

                      Ausschluss der Garantie

                      Es besteht keine Garantiepflicht von RBS:

                      • auf nicht durch RBS geliefertes Material bzw. Ware

                      • auf Schäden, die aufgrund falscher Bedienung , gewaltsamer Behandlung oder übermässiger Belastung / Inanspruchnahme entstanden sind, sowie Reparaturen und Anpassungen (insbesondere Einbauten), die durch den Kunden, eine Fremdwerkstatt oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von RBS ausgeführt werden / wurden.

                      • bei Abnutzung der Ware durch bestimmungsungemässen Gebrauch.

                      • für Schäden infolge ungenügender oder falscher Wartung wie auch dazu verwendeter ungeeignete Materialien und Scheuermittel.

                      • für Schäden, die durch Natur oder Tiere, höhere Gewalt, externe Umwelteinflüsse (insbesondere Frostschäden), verursacht werden.

                      • für Betriebsteile und Verschleissteile bei normalem Gebrauch (als Verschleissteile gelten z.B. Reifen, Batterien, Leuchtmittel, Dichtungen, O-Ringe, Filter, Zündkerzen, etc.).

                      • wenn im Schadenfall nicht geeignete Massnahmen getroffen wurden, um die Schadenhöhe in Grenzen zu halten

                      Reparatur, Ersatz

                      1. Die gestützt auf die Garantie bzw. Gewährleistung zu Lasten von RBS gehenden Mängel werden so rasch als möglich kostenlos ausgebessert oder die entsprechenden Teile bzw. das Produkt ersetzt. Die entsprechenden Arbeiten sind sofern möglich am Standort von RBS auszuführen. Für den Versand/Transport der Ware hat der Kunde zu sorgen.

                        Ein Ersatz ist nur dann einer Reparatur vorzuziehen, wenn die Reparaturkosten den Warenwert übersteigen oder eine Reparatur zu Qualitätseinbussen führt (ein gerissenes Seil z.B. wird nicht zusammengeknotet oder verleimt, sondern ersetzt).

                      2. Die vom Besteller neben den Garantie- bzw. Gewährleistungsarbeiten verlangten Betriebskontrollen durch Monteure von RBS fallen nicht unter die Garantie- bzw. Gewährleistungsbestimmungen, sondern werden in Rechnung gestellt.

                      Reparatur durch Dritte

                      Der Kunde ist gehalten, Sachmängel wenn immer möglich bei RBS beheben zu lassen. Lässt der Kunde eine Reparatur dennoch durch Dritte vornehmen, so kann RBS auch dann, wenn der Kunde dazu berechtigt gewesen sein sollte, nur jene Kosten verrechnet werden, die RBS durch eine Reparatur durch ihr eigenes geschultes Personal entstanden wären.


                      Kulanz

                      Kulanz kann ausnahmsweise gewährt werden (z.B. wenn ein Teil einen übermässigen Verschleiss aufweist, ohne dass ein Fabrikationsfehler zugrunde liegt). Über deren Höhe bzw. Prozentsatz, entscheiden Werkstattleiter und die Geschäftsleitung.


                      Reparatur- und Ersatzkosten

                      Ist kein Garantie- bzw. Gewährleistungsschaden im Sinne der vorstehenden Punkte vorhanden und wird auch keine Kulanz gewährt, so ist der Kunde darüber zu informieren und ihm nach Möglichkeit vor dem von ihm gewünschten Ausführen der Reparatur oder Bestellung eines Ersatzteils ein Angebot oder Kostenvoranschlag zu unterbreiten.


                      Regress

                      Die RBS behält sich bei Inanspruchnahme ihrerseits durch einen Dritten vor, auf den Besteller Regress zu nehmen, sofern eine solidarische Haftung vereinbart wurde und die RBS selber nachweislich kein grobes Verschulden trifft.



                      15. Softwarenutzung

                      1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschliessliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschliesslich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird nur zur Verwendung auf dem dafür überlassenen Liefergegenstand zur Verfügung gestellt. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.

                      2. Der Kunde darf die gelieferte Software nur im gesetzlich zugelassenen Umfang vervielfältigen, verarbeiten und anpassen und das nur insoweit, als dies für die bestimmungsgemässe Benutzung durch den Benutzungsberechtigten notwendig ist. Weitergehende Bearbeitung, Verarbeitung oder Anpassung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von RBS. Jede unautorisierte Verarbeitung, Veränderung oder Anpassung der gelieferten Software bewirkt den sofortigen und endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen des Bestellers.

                      3. Die Nichteinhaltung allfälliger Installationsbedingungen und Installationsanweisungen führt ebenfalls zum sofortigen endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen des Kunden.

                      4.   Wurde die Nutzung der gelieferten Software seitens RBS zeitlich befristet, so darf der Besteller die Software nach Ablauf dieser Frist nicht mehr benutzen oder sonst wie gebrauchen.

                      5. Die Dekompilierung der gelieferten Software ist vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich untersagt und darf nur mit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von RBS durchgeführt werden.

                      6. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige, ausdrücklich schriftliche Zustimmung von RBS zu verändern.

                      7. Alle sonstigen Rechte an der Software, dem Sourcecode und den Dokumentationen einschliesslich der Kopien bleiben bei RBS bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

                      16. Datenschutz

                      Vom Kunden werden die für die Auftragsabwicklung und –verarbeitung sowie zur Qualitätssicherung und Kundenbetreuung erforderlichen Daten erhoben und elektronisch zwecks automatisationsunterstützter Datenverarbeitung gespeichert. RBS ist berechtigt, die für die Auftragserfüllung notwendigen Daten an Dritte weiter zu geben und verpflichtet diese, die Daten vertraulich zu behandeln. RBS selbst ist verpflichtet, die Daten vertraulich zu behandeln, gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu schützen und unter Ausnahme der Auftragsverfüllung nicht an Dritte weiter zu geben.

                      17. Schlussbestimmungen

                      1. Die abgeschlossenen Verträge unterstehen schweizerischem materiellen Recht. Für in diesen AGB nicht geregelte Fälle gelten das schweizerische Obligationenrecht sowie das Bundesgesetz über den Datenschutz. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der vorliegende Vertrag im Übrigen wirksam. Der unwirksame Teil ist so umzudeuten, dass der mit ihm verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes gilt für notwendig werdende Auslegungen oder Ergänzungen.

                      2. RBS behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB gelten in diesem Fall für alle ab ihrer Publikation erteilten Aufträge und Bestellungen.

                      3. Für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag gilt als Erfüllungsort Oberglatt, Schweiz.

                      4. Ausschliesslicher Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Dielsdorf, Schweiz. RBS ist berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz bzw. Sitz zu belangen.




                      Stand: Dezember 2022